Urteil AG Laufen 19.12.2019 - Keine Täuschung der Blue GmbH
Urteil AG Laufen 19.12.2019 - Keine Täuschung der Blue GmbH
Blue GmbHKeine Täuschung
Eine Anfechtung wegen Täuschung scheidet schon mangels Täuschungshandlung aus. Die Zeugin bestätigte die Behauptung des Beklagten, der Mitarbeiter der Klägerin habe in dem Telefonat zugesichert, dass es sich noch nicht um einen Vertragsschluss handeln würde, nicht. Die im Mitschnitt zu hörenden Angaben sind überdies frei von einer Täuschung.
Sprachschwierigkeiten schützen nicht
Die vom Beklagten vorgebrachten Sprachschwierigkeiten der Zeugin hindern weder das Zustandekommen des Vertrags, noch machen sie ihn anfechtbar.
Vorleistungspflichtig gegenüber der Blue GmbH
Gern.§ 7 d) der allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde vereinbart, dass der Kunde die ihm zugesandte Rechnung im Voraus zu zahlen habe. Eine solche Vorleistungspflicht ist im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern grundsätzlich zulässig, soweit ein sachlicher Grund hierfür vorliegt (vgl. Palandt/Grüneberg, 78. Auflage 2019, BGB § 309 Rn. 16 mit Verweis auf BGH). Bei dem Vertrag über die Suchmaschinenoptimierung handelt es sich um einen Dienstvertrag gern. § 611 BGB (vgl. OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 16.01.2014, Az. 19 U 143/13 = BeckRS 2014, 10196). Gemäߧ 614 BGB ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten. § 614 BGB ist jedoch dispositiver Natur (vgl. BeckOK-BGB/Fuchs, 45. Edition, § 614 Rn. 4). Ein sachlicher Grund besteht hier darin, dass unstreitig die Klägerin gegenüber Google Deutschland zahlungspflichtig wird, wenn im Rahmen des Google AdWords Programms die Anzeigen angeklickt werden.
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